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PV-Bürgerbeteiligungen


Kein Monat, ja keine Woche vergeht, ohne dass man von neuen Bürgersolaranlagen in
den Medien liest. Eine neue „Gründerzeit“ ist angebrochen.

In ganz Österreich schließen sich Privatpersonen zusammen, um gemeinschaftlich Photovoltaik-Anlagen zu betreiben oder um sich daran zu beteiligen. Die Gewinnbeteiligung ist bei einer Bürgersolaranlage durchaus wichtig, steht aber nicht immer im Vordergrund. Neben einer fixen Verzinsung des eingesetzten Kapitals gibt es auch Varianten, wo die Verzinsung nicht durch Geld, sondern durch Einkaufsgutscheine oder bestimmte Waren erfolgt. So einfach, so gut.



Etwas komplizierter wird es, wenn es um die Frage der Rechtsform geht:
Die rechtliche Form der Beteiligungsgesellschaft ist nämlich abhängig von der Anlagengröße, davon, wer der Eigentümer der Dachfläche ist, auf welcher sich die Photovoltaik- Anlage befindet, und davon, wie die Verzinsung des eingesetzten Kapitals ausgestaltet wird.
Ganz gleich für welche Rechtsform man sich entscheidet, in jedem Fall muss mit dem Netzbetreiber ein Einspeisevertrag bzw. ein Netznutzungsvertrag für die Anlage abgeschlossen werden. Der Netzbetreiber schließt die Anlage an sein Netz an und misst den erzeugten Solarstrom.

Alle hilfreichen Informationen zur Rechtslage, steuerlichen Behandlung, Finanzierung, Erträge und vieles mehr im Zusammenhang mit PV-Bürgerbeteiligungsanlagen, finden Sie zusammengefasst in der Sonderausgabe der Sonnenzeitung „Sonnenstrom in Bürgerhand“.


Sonnenstrom in Bürgerhand


Wir sind die Interessensvertretung für Photovoltaik in Österreich.