Photovoltaik- und Speicherförderung in Österreich
Hier stellen wir Ihnen die Fördersituation für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher in Österreich dar. Sie finden Informationen zu bundesweiten Förderungen wie z.B. die Einspeistarifförderung oder die Photovoltaik-Förderungen des Klima-und Energiefonds für Kleinanlagen. In welchem Zusammenhang das Ansuchen um Förderung mit dem gesamten organisatorischen Ablauf zur Errichtung einer PV-Anlage steht, erfahren Sie hier.
Über die Österreichkarte können Sie alle länderspezifischen Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicher in den jeweiligen Bundesländern ersehen bzw. durch Klick auf das jeweilige Bundesland Detailinfos inklusive Kontaktperson und nützlichen Links abrufen. Über etwaige Unterstützung für Photovoltaikanlagen durch die Wohnbauförderung des Landes, bitten wir Sie, sich bei den betreffenden Stellen des Bundeslandes zu informieren.
Zu berücksichtigen ist, dass nur eine Förderung in Anspruch genommen werden kann: Entweder eine österreich-/bundesweite Förderung oder eine landesspezifische Förderung. Die Kombination von zwei Förderungen ist nicht möglich. Ausnahme stellt die einmalige Sonderförderung der aws dar.
Österreichweite Förderungen 2021
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der aws ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leistet.
Insgesamt steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Investitionsprämie zur Verfügung.
Die Investitionsprämie ist mit OeMAG Förderungen kombinierbar!
Die aws Investitionsprämie kann ab 01.09.2020 bei der aws beantragt werden.Förderfähig sind Unternehmen, unabhängig von der Größe und Branche, die über einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen.
Gefördert werden Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden. Mit den Investitionen darf nicht vor dem 01.08.2020 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. Weiters muss mit der Investition jedenfalls vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein.
Photovoltaik- und Speicheranlagen
Gefördert werden netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit oder ohne Strom-speicher (Betriebsgebäude) oder Freiflächen. Weiters die Nachrüstung von Stromspeichern bei bestehenden landwirtschaftlichen PV-Anlagen. Hinsichtlich der Größe der Anlagen gibt es keine Vorgaben oder Beschränkungen.
Fördersatz:
- 14% der förderfähigen Investitionskosten
- Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt.
- Das maximale förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt. pro Unternehmen
Förderbare Kosten:
- PV-Module
- Wechselrichter
- Aufständerungen, Nachführsysteme (sowohl ein- als auch zweiachsig)
- Stromspeichereinhei
- Schaltschrankumbau
- Blitzschutz
Weitere Info und Details:
Die Klima- und Energiefonds-Förderung wurde im Dezember 2020 aufgestockt und ausgeweitet. Das bisherige Förderbudget wurde um weitere 20 Millionen angehoben. Gefördert werden PV-Anlagen (Private und Betriebe). Der Investitionszuschuss ist für die ersten 50 kWp einer Anlagen erhältlich. Die PV-Anlage an sich kann größer erreichtet werden.
Förderbudget: 30 Millionen Euro
Förderende: bis 31.12.2022 (bzw. so lange Budget vorhanden ist)
Fördersätze:
Die ersten 50 kWp einer PV-Anlage sind förderbar (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten). Die darüber hinausgehende Leistung wird nicht gefördert.
- 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp
Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro/kWp
Wichtiges zur Antragstellung
Innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung ist die Anlage zu errichten und die Antragsunterlagen sind über die Online-Plattform zu übermitteln.
Hier finden Sie den ausführlichen Förderleitfaden 2020-2022
Hier finden Sie die Frequently Asked Questions
Förderhomepage: www.pv.klimafonds.gv.at
Link zum noch vorhandenen Förderbudget
- Fragen zur Förderung und bereits eingereichte Förderanträge bitte direkt mit der Förderstelle abklären:
- Serviceteam Photovoltaik der Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Tel.: 01/316 31-730
pv@kommunalkredit.at
Internetseite: www.klimafonds.gv.at
Förderung 2021
Gefördert wird mittels einmaliger Investitionsförderung, die Errichtung der PV-Anlage sowie die Errichtung eines Stromspeichers. Der produzierte und eingespeiste PV-Strom wird nicht gefördert (im Gegensatz zur Tarifförderung).
Startzeitpunkt der Förderung ist noch nicht veröffentlicht.
Förderbudget
36 Mio. Euro stehen pro Jahr zur Verfügung. Diese teilen sich wie folgt auf:
- 24 Mio. Euro für die Förderung von PV-Anlagen
- 12 Mio. Euro für die Förderung von Stromspeichern
Förderpauschale für die PV-Anlage
Gefördert werden PV-Anlagen bis 500 kW. Die Anlage an sich kann größer sein, gefördert werden aber nur die ersten 500 kW der Anlage.
- PV-Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 100 kWp: 250 Euro pro kWp
- PV-Anlagen ab einer Engpassleistung von mehr als 100 bis 500 kWp: 200 Euro pro kWp (Max. werden jedoch 30 % der Investkosten)
Förderpauschale für den Stromspeicher
Gefördert werden Stromspeicher (Neu und Erweiterung) bis 50 kWh; der Stromspeicher kann größer sein, gefördert werden jedoch max. 50 kWh;
- Mindestgröße des Stromspeichers: 0,5 kWh pro kWp installierte Engpassleistung
- 200 Euro/kWh bzw. max. 30 % der unmittelbar für die Errichtung erforderlichen Investitionsvolumen
Hier erhalten Sie die Förderrichtlinien für Investitionsförderung für PV und Stromspeicherung
Fragen zur Förderung und bereits eingereichte Förderanträge bitte direkt mit der Förderstelle abklären:
OeMAG
Tel.: 05/787 66 10
Internetseite: www.oem-ag.at
Die Ökostromtarifförderung gilt für PV-Anlagen auf Gebäuden die größer als 5 kWp sind, bis zu einer maximalen Größe von 200 kWp. Für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wird ein Fördertarif gewehrt. Zusätzlich zum Fördertarif wird ein einmalige Investitionszuschuss ausgezahlt. Die Höhe der Einspeisetarife sowie des einmaligen Investitionszuschusses wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt.
Nach Vertragsabschluss gelten die Einspeisetarife für 13 Jahre. Die Höhe des Einspeisetarifs wird in der Einspeisetarif-Verordnung festgelegt.
Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt, welches seit dem Jahr 2002 besteht und bereits mehrfach novelliert wurde.
Förderung 2021
Neue PV-Anlagen können ab dem 12. Jänner 2021 (ab 17 Uhr) wieder einen Antrag auf Tarifförderung stellen. Der Tarif beträgt 7,06 Cent/kWh im Jahr 2021.
In der ersten Woche nach Förderstart werden die Anträge, wie bisher auch, nach Eigenversorgungsanteil gereiht. Erst ab dem 20. Jänner wird nach dem First Come – First Serve gereiht. Die Antragstellung erfolgt wieder online, wie gewohnt in zwei Schritten.
Weiterführende Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie hier:
- Leitfaden Ticketsystem 2021
- FAQ zur Tarifförderung 2021
- Ökostromgesetz
- Ökostrom Einspeistarifverordnung für 2018 und 2019
- Förderhompage www.oem-ag.at/de/neues/
Fragen zur Förderung und bereits eingereichte Förderanträge bitte direkt mit der Förderstelle abklären:
OeMAG
Tel.: 05/787 66 10
Internetseite: www.oem-ag.at
Österreichweite Förderungen - abgelaufen
Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden. Aus den Mitteln des CIVID-19-Krisenbewältigungsfonds erhalten Gemeinden einen Zuschuss für Investitionen.
Insgesamt steht ein Budget von 1 Mrd. Euro zur Verfügung, die auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt wird.
Förderbare Projekte
Gefördert werden Bauinvestitionen sowie Instandhaltungsarebiten bzw. solche Projekte, die das immaterielle Wertgut der Gemeinde verbessern. Vor allem Maßnahmen zur Energieeinsparung und Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen stehen dabei im Fokus, z.B. die Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen auf Gemeindeeigenen Flächen. Der Zuschuss kann mit bestehenden Förderschienen kombiniert werden!
Neben Bauinvestitionen werden nun auch solche Projekte unterstützt, die nicht im Gemeindeeigentum stehen bzw. von der Gemeinde beherrschte Objektträger sind. (z.B. Kirchen, Museen und andere Kultureinrichtungen). Je Gemeinde oder Gemeindeverband werden ein oder mehrere Projekte unterstützt.
Je Gemeinde oder Gemeindeverband werden ein oder mehrere Projekte unterstützt, die nach der Corona-Krise (Projektstart ab 01.06.2020) bis 31.12.2020 begonnen werden oder deren Finanzierung aufgrund der Corona-Krise nicht mehr gesichert ist (Rechnungen mit einer Fälligkeit ab 01.05.2020).
Förderhöhe
Die Höhe des Zweckzuschusses vom Bund beträgt max. 50% der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt.
Antragstellung
Förderanträge können von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 über die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) gestellt werden.
Weitere Info und Details:
Diese Förderschiene ist mit November 2020 ausgelaufen.
Förderbudget: 6 Millionen Euro
Investförderung für PV-Anlagen von 5 kW bis 50 kW
Förderpauschale – Photovoltaik
- 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten)
- 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten)
Investförderung für Stromspeicher bis zu einer Fördergrenze 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der PV-Anlage
Förderpauschale – Stromspeicher
- 350 Euro/kWh für 0 – 5 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 5 – 10 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 10 – 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
- 250 Euro/kWh für jede weitere kWh > 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
Ihr Weg zur Förderung
- Vorbereitung der Dokumente
- Antragstellung für die Förderung (noch vor rechtsverbindlicher Bestellung/Lieferung/Baubeginn/Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht)
- Beurteilung & Genehmigung durch Klima- und Energiefonds/KPC
- Errichtung der Anlage (6 Monate nach Genehmigung)
- Übermittlung der Endabrechnung & Auszahlung der Förderung
Förderhomepage: www.pv-lw.klimafonds.gv.at
Leitfaden PV-Leitfaden Land- und Forstwirtschaft 2019
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Serviceteam „Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft“ der Kommunalkredit Public Consulting gerne zur Verfügung:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/316 31-713
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Weitere Förderungen
Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen oder elektrische Energiespeicher zur Versorgung von Berghütten).
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Neben der Anlage, werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten.
- Standardförderungssatz: 30 % der förderungsfähigen Kosten
- Zuschlagsmöglichkeiten: 5 % für Anlagen, die in hochalpinen (ab 1200 m Seehöhe) bzw. ökologisch sensiblen Gebieten errichtet werden
- 5 % bei gleichzeitiger Umsetzung mehrerer Maßnahmen
- 5 % (max. 10.000 Euro) EMAS und Umweltzeichenzuschlag
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderhomepage: www.umweltfoerderung.at/betriebe
Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen des Programms “Mustersanierung 2020″ innovative Sanierungen, welche über das übliche Sanierungsausmaß hinausgehen.
Zielgruppe
Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt)
Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 Betten
Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
Beschreibung
Es können umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden gefördert werden.
Unter die umfassenden Sanierungsmaßnahmen fallen Herstellungsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes sowie Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz, darunter fallen beispielsweise Photovoltaikanlagen.
Im Rahmen der Mustersanierung können Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden gefördert werden (Thermische Gebäudesanierung) sowie Photovoltaikanlagen (Photovoltaikfassaden bis zu 100 kWp inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung), Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
Förderhompage: https://mustersanierung.at/foerderungen/mustersanierung-2020/
Leitfaden zur Mustersanierung 2020
Kontakt zur Förderabwicklung:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam Mustersanierung
Telefon: 01/316 31-712
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Photovoltaik-Anlagen auf Objekten und Grundstücken im öffentlichen Interesse mit oder ohne Stromspeicher (Bonus für Notstromfunktion)
Fördergegenstand
Gefördert werden ausschließlich neu installierte, stationäre Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb mit und ohne Stromspeicher, sowie Stromspeicher als Nachrüstung zu bestehenden PV-Anlagen. Der Einbau von gebrauchten PV-Modulen sowie gebrauchten Stromspeichern wird nicht gefördert. Es können sowohl Freiflächenanlagen, Aufdachanlagen als auch gebäudeintegrierte Anlagen gefördert werden.
Die Anlagengröße muss mindestens 5 kWp und darf maximal 150 kWp betragen.
Die Förderuntergrenze für Stromspeicher beträgt 4 kWh. Die maximal geförderte nutzbare Speicherkapazität ist abhängig von der Größe der Photovoltaikanlage, wobei bis zu einer spezifischen Speicherkapazität von 3 kWh/kWpeak gefördert wird.
Förderfähige Anlagenstandorte
• Sozialeinrichtungen
• Bildungseinrichtungen
• Vereinsgebäude
• öffentliche Gebäude
• öffentliche Infrastruktur
ACHTUNG: Das Kriterium der „Förderungsfähigen Anlagenstandorte“ muss jedenfalls erfüllt sein!
Förderhöhe Photovoltaik
• 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen + 100 Euro/kWp Zuschlag
• 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen + 100 Euro/kWp Zuschlag, jedoch maximal 40% der anrechenbaren förderfähigen Kosten
Förderhöhe Speicher
• 400 Euro/kWh für 0-5 kWh nutzbare Speicherkapazität
• 350 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen >5 – 10 kWh nutzbare Speicherkapazität
• 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen >10 – 25 kWh nutzbare Speicherkapazität
• 250 Euro/kWh für jede weitere kWh >25 kWh nutzbare Speicherkapazität.
Sollte der Speicher über eine Notstromfunktionalität zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur verfügen, ist ein Zuschlag von 100 Euro/kWh möglich.
Weitere Details zur Förderung finden Sie im Förderleitfaden 2019
Förderhomepage: www.pv.klimafonds.gv.at