Freistehende PV-Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 5 kW dürfen im Grünland nur errichtet werden, wenn im Flächenwidmungsplan eine entsprechende Sonderausweisung „Sonderausweisung für Funk-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen“ die Errichtung zulässt.
Raumordnung Oberösterreich